Grundsätzlich ist das Angebot – nach genauer Kalkulation der gegebenen Angaben zum Umzug – ein Festpreisangebot. Jedoch: Sofern sich der Leistungsumfang zwischen Vertragsabschluss und Vertragsdurchführung erheblich erweitert, ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber diese Leistungen zusätzlich zu berechnen.

Deswegen ist eine genaue Auflistung des Umzugsguts, sowie der gewünschten Serviceleistungen vor dem Vertragsabschluss wichtig; nur so können böse Überraschungen vermieden werden.