Im Falle der Kündigung einer verbindlichen Auftragserteilung durch den Auftraggeber steht dem Auftragnehmer der Anspruch auf drei Zehntel des für den Transport geschuldeten Entgelts zu.
Im Falle der Kündigung einer verbindlichen Auftragserteilung durch den Auftraggeber steht dem Auftragnehmer der Anspruch auf drei Zehntel des für den Transport geschuldeten Entgelts zu.